Information zur AR-N 4105 und Übergangsregelung 50,2 Hz
24.06.2011
In letzter Zeit wurde und wird in der deutschen Politik und Presse immer wieder ein Thema diskutiert: Nämlich dass Gefahr für das Stromnetz bestehe, wenn sich zahlreiche PV-Anlagen gleichzeitig vom Stromnetz trennen, da dies zur Netzinstabilität führen kann. Hintergrund und Ursache dieser Debatte ist ein Punkt in der DIN VDE 0126-1-1, der verlangt, dass sich PV-Wechselrichter vom Netz trennen müssen sobald die Netzfrequenz 50,2 Hz übersteigt.
Um den Herausforderungen für den Netzbetrieb gerecht zu werden, werden die Netzanschlussbedingungen für dezentrale Einspeiser im Niederspannungsnetz in der Anwendungsregel AR-N 4105 neu geregelt. Die Veröffentlichung der Anwendungsregel wird mit Juni/Juli 2011 erwartet und ab 1.1.2012 wird sie die bislang gültige Richtlinie ersetzen. Bis 31.12.2011 können die Anlagen sowohl nach bislang gültiger Richtlinie zum Anschluss an das Niederspannungsnetz als auch nach der neuen Anwendungsregel errichtet werden. Für Altanlagen gilt der sogenannte „Bestandsschutz“.
Da die neue Anwendungsregel erst mit dem 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt, die Thematik der Überfrequenzabschaltung lt. Angaben der Netzbetreiber jedoch eine sehr dringliche ist, wurde gemeinsam mit den Wechselrichterherstellern für den Zeitraum vom 1.5. bis 31.12.2011 eine freiwillige Übergangsregelung (DIN VDE 0126-1-1/A1) erarbeitet, die von den Herstellern auf zwei unterschiedliche Arten umgesetzt werden kann. Details dazu bzw. wie die Umstellung erfolgen darf entnehmen Sie bitte dem umfassenden Infoschreiben, das wir Ihnen am rechten Seitenrand zum Download zur Verfügung stellen.
Im Hinblick auf dieses Frequenzproblem wird außerdem diskutiert, ob es im Rahmen der EEG Novelle zur Aufhebung des eingangs erwähnten Bestandsschutzes für diesen Punkt kommt und stattdessen eine Nachrüstpflicht in Kraft tritt. Hierzu gibt es aber laut aktuellem Stand noch keine Festlegung.
Fronius empfiehlt Installateuren jedoch unbedingt, bei allen im Zeitraum von 1.7.2011 bis 31.12.2011 installierten Wechselrichtern, die Übergangsregel zu berücksichtigen und ggf. die Abschaltgrenzen gemäß DIN VDE 0126-1-1/A1 zu ändern. Unter dieser Voraussetzung kann davon ausgegangen werden, dass die Geräte auch nach in Kraft treten des EEG 2012 nicht angepasst werden müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Download-Dokument am rechten Seitenrand.
Die neuen Konformitätserklärungen können Sie hier herunterladen.




