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Solar Energy
02.01.2025
Sparen mit Photovoltaik

Speicher, Wallbox und Co: Steuerbare Verbraucher nach §14a EnWG – mit Fronius profitieren

Der Paragraph 14a im Energiewirtschaftsgesetz widmet sich der Stabilisierung des Stromnetzes. Dazu sollen Stromverbraucher wie Wärmepumpen oder Wallboxen für den Netzbetreiber steuerbar gemacht werden. Im Gegenzug können Betreiber dieser Geräte durch dieses "netzdienliche Verhalten" von Vergünstigungen bei den Netzgebühren profitieren.

Was beinhaltet der Paragraph 14a und für wen ist er relevant?

Paragraph 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist eine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass bestimmte Stromverbraucher (Verbrauchseinrichtungen), die eine höhere Aufnahmeleistung als 4,2 kW haben, für den Netzbetreiber steuerbar gemacht werden müssen. Diese Regelung gilt für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die nach dem 01.01.2024 installiert worden sind.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind gesetzlich klar definiert und unterteilen sich in folgende Fallgruppen:

- Private Ladeeinrichtungen (Wallboxen) für Elektroautos nach §2 Nr.5 der Ladesäulenverordnung

Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher)

Wärmepumpen zur Beheizung von Gebäuden

sowie auch

Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

Was genau bedeutet die Steuerbarkeit?

Netzbetreiber dürfen den Netzbezug für die Dauer der Netzüberlastung auf bis 4,2 kW pro Verbraucher senken. Sie dürfen diesen aber nicht abschalten. Der reguläre Haushaltsstrom bleibt unberührt. Es bleibt immer eine Mindestleistung für die Grundversorgung.

 

Was ist der Hintergrund der Regelung von §14a EnWG?

Die Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen soll zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen. In unserem Stromnetz gibt es zunehmend größere Stromverbraucher, wie Wärmepumpen oder Wallboxen. Der Betrieb dieser Geräte ist sehr dynamisch und der Strombedarf daher für den Netzbetreiber nicht planbar, wodurch es zu Spannungsschwankungen im Stromnetz kommen kann. Gleichzeitig bieten diese Geräte jedoch auch einen entscheidenden Vorteil: Sie können bei Bedarf kurzfristig intelligent geregelt werden. Das bedeutet, bei Überlastungen des Stromnetzes kann der Netzbetreiber diese Verbraucher in deren Leistung (bis 4,2 kW) reduzieren. Das bedeutet aber nicht, dass der Netzbetreiber davon auch Gebrauch macht. Die Regelung ist quasi eine Vorsichtsmaßnahme der Netzbetreiber.

 

Diese Vorteile ergeben sich für dich durch §14a EnWG

Durch die Umsetzung und Einhaltung nach § 14a EnWG profitierst du von reduzierten Netzentgelten und trägst zur Stabilisierung des Stromnetzes bei. Zudem unterstützt du die effiziente Nutzung von Strom und integrierst so die Nutzung von erneuerbaren Energien in deinen Alltag.

 

Was sind Netzentgelte und wie kannst du davon profitieren?

Netzentgelte sind die Gebühren, die Netzbetreiber den Nutzern der Stromnetze berechnen, um die Kosten für ihre sogenannten Systemdienstleistungen zu decken. Diese Systemdienstleistungen beschreiben die Arbeit der Netzbetreiber, die dafür sorgt, dass unsere Stromnetze sicher und stabil sind. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerbarkeit kannst du als Betreiber einer Verbrauchseinrichtung eine Reduzierung deines Netzentgelts erhalten. Im Rahmen der Inbetriebnahme einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gibt es die Möglichkeit zwischen verschiedenen Modulen der Netzentgeltreduzierung zu wählen. Deine Entscheidung für ein Modul kannst du bei der Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung deinem Installateur oder ggf. direkt dem Netzbetreiber mitteilen.

Modul 1: Pauschale Reduzierung

Modul 1 umfasst eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts. Je nach Netzgebiet und Netzbetreiber beträgt diese zwischen 110 und 190 Euro (brutto) pro Jahr. Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, allerdings gilt dieser nicht rückwirkend.

Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises

Modul 2 umfasst eine einheitliche Reduzierung um 40 % (in der Niederspannung ohne Leistungsmessung). Allerdings wird hierfür ein separater Zählpunkt für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen benötigt. Die Bundesnetzagentur empfiehlt dieses Modul in vielen Fällen für Wärmepumpen.

Modul 3: Anreizmodul - Zeitvariables Netzentgelt

Ab 2025 kannst du dich, wenn du dich für Modul 1 entschieden hast, noch für das zeitvariable Netzentgelt entscheiden. Indem der Netzbetreiber unterschiedliche Preisstufen innerhalb eines Tages festlegt (wie etwa bei flexiblen Stromtarifen), wirst du angeregt, deinen Energieverbrauch in Zeiten zu verlagern, in denen die Netzauslastung gering ist. Aufgrund der Digitalisierung der Niederspannung wird Modul 3 erst ab dem 01.04.2025 abgerechnet. Modul 3 kann nicht mit Modul 2 kombiniert werden.

Was muss ich tun, um meine Verbrauchseinrichtung steuerbar zu machen?

Dein Installateur berät dich im Rahmen der Installation von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und geht mit dir folgende Schritte durch:

Schritt 1: Die Entscheidung für eine Ansteuerungsart

Zuerst musst du dich für eine Art der Ansteuerung entscheiden. Diese Entscheidung beeinflusst, welche technischen Einrichtungen benötigt werden.

Es gibt zwei Optionen:

  • Direktansteuerung: Der Steuerbefehl wird direkt an die Verbrauchseinrichtung gegeben, die dann die Netzbezugsleistung entsprechend reduziert.
  • Energie-Management-System (EMS): Ein EMS empfiehlt sich, wenn ein Verbund aus verschiedenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen im System betrieben werden. Das EMS stellt sicher, dass die vorgegebene Leistungsobergrenze am Netzanschlusspunkt nicht überschritten wird.

Je nachdem, welche Möglichkeiten mit deinen Geräten möglich sind, wird der Installateur die Ansteuerungsart auswählen.

 

Schritt 2: Im Rahmen der Inbetriebnahme erfolgt die Meldung an den Netzbetreiber

Nachdem die Ansteuerungsart gewählt wurde, muss die steuerbare Verbrauchseinrichtung deinem Netzbetreiber gemeldet werden. Diese Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

Schritt 3: Beauftragung der notwendigen technischen Mess- und Steuerungseinrichtungen

Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung muss sichergestellt werden, dass die Einrichtung mit den notwendigen technischen Mess- und Steuerungssystemen ausgestattet wird. Diese bestehen aus einem Intelligentes Messsystem (iMSys): Deine Verbrauchseinrichtung muss an ein intelligentes Messsystem angebunden werden können. Dazu gehört auch die Steuerungseinrichtung. Diese ermöglicht die Kommunikation und Steuerung über das intelligente Messsystem. Die Beauftragung zum Einbau eines iMSys kann entweder über den Netzbetreiber (z.T. direkt bei der Anmeldung) oder einen Messstellenbetreiber erfolgen.
Beachte, dass diese Komponenten mit Gebühren verbunden sind. 

 

Was ist der Unterschied zwischen Stromanbieter, Messstellenbetreiber und Netzbetreiber?

Mit deinem Stromanbieter hast du als Haushalt einen direkten Vertrag und kannst jederzeit den Anbieter wechseln. Der Netzbetreiber hingegen ist der Eigentümer der Stromleitungen und bleibt an einer Adresse immer derselbe. Diesen kannst du nicht wechseln. Bei ihm erfolgt die Anmeldung für Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG. Ein Messstellenbetreiber ist zuständig für Messung und Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern. Oftmals übernimmt diese Aufgaben auch der Netzbetreiber. Den Messstellenbetreiber kannst du für die Ansteuerung ebenfalls beauftragen, wenn eine Ansteuerung über den Netzbetreiber nicht gewünscht ist oder aufgrund eines dynamischen Stromtarifs bereits ein intelligenter Messzähler vorhanden ist.

 

 

Häufig gestellte Fragen:

Für Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 installiert worden sind, besteht Bestandsschutz bis 31.12.2028. Vorerst ist also nichts zu tun. Du kannst aber freiwillig in die neue Regelung wechseln und eine Steuerungseinheit verbauen lassen. Beachte allerdings, dass ein Wechsel zurück in die „alte Regelung“ nicht mehr möglich ist.
Die Regelung nach §14a EnWG gilt für dich, wenn du einen Speicher, eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder eine andere Verbrauchseinrichtung besitzt, die mehr als 4,2 kW Nennleistung hat und nach dem 01.01.2024 errichtet worden ist. Deine Anlage ist §14a EnWG konform, wenn die Möglichkeit zur Drosselung/Reduktion der Leistung installationsseitig umgesetzt worden ist und die Verbraucher bereits beim Netzbetreiber gemeldet worden sind.
Für dich gilt §14 a EnWG und es muss eine Anmeldung an deinen Netzbetreiber erfolgen. Eventuell muss ein intelligentes Messsystem (iMSys) nachgerüstet werden, falls noch nicht vorhanden. Dieses wird über den Netzbetreiber oder einen Messstellenbetreiber beauftragt. Der Installateur ist verpflichtet die entsprechenden Steuerleitungen zu installieren und die Anbindung zu einem iMSys vorzubereiten.
Eine Anlage bestehend aus Fronius-Komponenten ist §14a EnWG konform und wird vom Installateur dem Netzbetreiber gegenüber dementsprechend angemeldet. Darüber hinaus kann dein Installateur eine Steuerbarkeit zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) entweder über einen Schaltkontakt oder ein Energiemanagementsystem herstellen. Ob eine SteuVE die Vorgaben erfüllt kann beim jeweiligen Hersteller in Erfahrung gebracht werden.
Wenn ein Verbraucher, der unter §14a EnWG fällt, vor dem 01.01.2024 installiert wurde, gibt es temporär keinen Handlungsbedarf. Hier gilt der Bestandsschutz bis zum 31.12.2028. Ist fälschlicherweise eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE), die unter §14a EnWG fällt und nicht dimmbar ist, nach dem 01.01.2024 installiert worden, so muss diese entweder ausgetauscht werden oder durch ein vorgelagertes Schütz schaltbar gemacht werden. Hier wird jedoch die SteuVE dann vollständig vom Netz getrennt. Beachte, dass in diesem Fall die Dokumentationspflicht der SteuVE nicht eingehalten werden kann! Dies ist zwingend mit dem Netzbetreiber abzuklären!
In diesem Fall muss für jede einzelne Verbrauchseinrichtung eine Anmeldung erfolgen. Je nach Netzbetreiber kann dies in separaten Anträgen erfolgen oder in einem.
Sowohl unsere Wallbox Fronius Wattpilot als auch ein Stromspeicher, der an einen Fronius Wechselrichter gekoppelt ist, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) nach §14 a EnWG.
Deinen Netzbetreiber findest du auf deiner letzten Stromrechnung oder auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Dafür wird die bestehende Struktur deines Stromvertrags genutzt. Dein Stromlieferant ist verpflichtet die Beträge (je nach gewähltem Modul) transparent aufzuführen.

Du bist Installateur und fragst dich wie die technische Umsetzung bei Fronius funktioniert?

Nutze dazu unser myFronius Kundenportal.

MyFronius

Welche Angaben werden bei der Anmeldung der Verbrauchseinrichtungen benötigt?

Dein Installateur benötigt in der Regel:

Je nach Netzbetreiber ist dieses unterschiedlich aufgebaut. Viele Netzbetreiber stellen es online als ausfüllbares Dokument zur Verfügung oder haben es bereits direkt in ihrem Online-Kundenportal eingebunden. In der Regel kannst du im Anmeldeformular deine Entscheidung für die Ansteuerungsart und deine Wahl für ein Modul zur Netzentgeltreduzierung angeben.
Detaillierte technische Datenblätter der steuerbaren Verbrauchseinrichtung, die die Kompatibilität und die Steuerbarkeit der Geräte nachweisen.
Ein Schaltplan des Netzanschlusses, der alle vorhandenen Messeinrichtungen sowie alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen berücksichtigt
Dokumentation und Nachweise über die fachgerechte Installation und Konfiguration der steuerbaren Verbrauchseinrichtung durch einen qualifizierten Installateur

Downloads

    • Wie setzt die Wallbox Fronius Wattpilot die Gesetzlage um?

      Der Wattpilot Flex und auch der Wattpilot Home 2.0-J verfügt über einen analogen Eingang, der problemlos mit der Steuerungseinrichtung verbunden werden kann. Die Mindestleistung zum Beladen eines E-Autos wird bei Dimmung durch den Netzbetreiber weiterhin bereitgestellt.

    • Was ist bei der Nutzung eines Stromspeichers zu beachten?

      Um die Netzbezugsleistung des Speichers zu dimmen, gibt es bei Fronius Wechselrichtern eine Funktion, bei der dieser mit der Steuerungseinrichtung verbunden wird, sodass bei Dimmung die AC-seitige Netzbezugsleistung auf 4,2 kW begrenzt wird. Die Beladung des Speichers mit PV-Strom ist weiterhin möglich.