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Solar Energy
28.02.2018

Förderprogramm „Netzdienliche PV-Batteriespeicher“ in Baden-Württemberg

Mit dem vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ins Leben gerufene Förderprogramm Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher soll der Bau von zusätzlichen
PV-Anlagen angekurbelt und die Belastung der Verteilnetze gesenkt werden.

Foerderprogramm PV-Speicher BadenWuerttemberg

Was wird gefördert?
Es werden Investition in einen stationären, netzdienlichen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage gefördert. Sowohl „Heimspeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung als auch „Gewerbespeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung werden gefördert.

Was sind die Anforderungen?
An die PV-Anlage und den Batteriespeicher gelten grundsätzlich die technischen Anforderungen des KfWFörderprogramms „Erneuerbare Energien – Speicher“ (Nr. 275).

Davon abweichend darf die maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt
/ bei PV-Anlagen mit bis zu 30 kWp Leistung 50 Prozent,
/ bei PV-Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung 60 Prozent
der installierten Leistung der PV-Anlage betragen.

Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp je 1 kWh beträgt.

Wie wird gefördert?
Die Förderung wird pro Batteriespeicher in Euro je Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers gewährt, ist jedoch auf maximal 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems begrenzt.

Wie hoch ist die Förderung?
/ Speicher i. V. m. PV-Anlage mit bis zu 30 kWp:
- 2018: 300 Euro / kWh
- 2019: 200 Euro / kWh
/ Speicher i. V. m. PV-Anlage mit mehr als 30 kWp:
- 2018: 400 Euro / kWh
- 2019: 300 Euro / kWh

Für ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem wird zusätzlich ein einmaliger Bonus in Höhe von 250 Euro gewährt.

Wer wird gefördert?
Zuwendungsberechtigt sind
/ natürliche Personen,
/ rechtsfähige Personengesellschaften,
/ juristische Personen des privaten Rechts,
/ juristische Personen des öffentlichen Rechts (insbesondere Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).

Wie erfolgt die Antragstellung?
Informationen zum Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ sowie Anträge und Förderbedingungen finden Sie unter
www.l-bank.de/pv-speicher und https://um.baden-wuerttemberg.de.
Für den Antrag benötigen Sie u.a. die Herstellererklärung. Diese finden Sie für Fronius Produkte in der Downloadbox.

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