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SOLAR ENERGY
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INFORMATIONEN ZU REDISPATCH 2.0

Was ist eigentlich Redispatch?

Um die Energieversorgung und die Netzauslastung planbar zu machen, melden Kraftwerksbetreibende täglich ihre geplante Energieproduktion für jede Viertelstunde des Folgetages an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Dadurch ist festgelegt, welches Kraftwerk zu welchem Zeitpunkt wie viel Leistung ins Netz einspeisen wird.

Der ÜNB analysiert auf Basis der Meldungen den Netzzustand und prognostiziert Engpässe oder kurzfristig bevorstehende Überlastungen des Netzes. Redispatch bezeichnet die Änderung der Kraftwerkseinsatzplanung (Dispatch). Ist die Netzstabilität gefährdet, ordnet der ÜNB diese Änderung gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) an.

Im Zuge dessen werden Eingriffe zur Anpassung der Wirkleistungseinspeisung von Kraftwerken notwendig, um regionale Überlastungen bzw. Netzengpässe einzelner Leistungsabschnitte im Übertragungsnetz verhindern oder beseitigen zu können. PV-Anlagen zählen in diesem Zusammenhang als "Kraftwerke" und sind ebenfalls von den Eingriffen betroffen.

 

Was bedeutet Redispatch 2.0 und wie wirkt es sich auf PV-Anlagen aus?

Seit dem 1. Oktober 2021 gelten neue Regelungen zum Umgang mit Engpässen im Stromnetz: Durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) verschmelzen das bisherige Redispatch und Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0.

Hiernach sind konventionelle Anlagen und Anlagen der Erneuerbaren Energien - also auch PV-Anlagen - ab 100 kW installierter Leistung sowie alle Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen. Es besteht kein Bestandsschutz.

Die Beschlusskammer hält es für sinnvoll, den Anwendungsbereich der Festlegung auf Anlagen gemäß § 13a Abs. 1 EnWG ab einer elektrischen Nennleistung von 100 kW zu begrenzen. Dem liegt zugrunde, dass nach § 13 Abs. 1 S. 3 EnWG Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 100 kW von den Netzbetreibern kostenunabhängig nachrangig für Redispatch eingesetzt werden können. Zwar ist diese Regelung nicht verpflichtend, die Beschlusskammer geht aber davon aus, dass viele Netzbetreiber davon Gebrauch machen werden. 

 

Was kommt auf den Anlagenbetreiber zu?

Initial wird der Betreiber der Anlage ein Schreiben des zuständigen Netzbetreibers erhalten, dass seine Anlage von den neuen Regelungen betroffen ist.

Der Betreiber sollte sich daraufhin mit seinem Direktvermarkter in Verbindung setzen, bzw. empfiehlt es sich, einen Direktvermarkter zu engagieren, falls sich die Anlage noch nicht in der Direktvermarktung befindet. Das kann bei Anlagen > 100 kW, die vor 2016 in Betrieb gegangen sind, der Fall sein.

 

Wie ist die Umsetzung mit Fronius Wechselrichtern?

Die Fronius Wechselrichter Fronius Tauro (ECO), Fronius GEN24 Plus und die Fronius SnapINverter (Datamanager 2.0 empfohlen) sind für eine Umsetzung der neuen Anforderungen sowie mit weiteren Drittanbietern kompatibel. Weitere Informationen finden Sie direkt beim Anbieter des Plant Controller Systems.

 


Kompatible Controller:

Solar-Log
Solar-Log Base Serie (15, 100, 2000)

meteocontrol
BlueLog X-Serie

Informationen zu den Direktvermarktern finden Sie direkt beim jeweiligen Anbieter.